Im Vorentwurf/in der Machbarkeitsuntersuchung:
- Bedeutung des Hochbaus bzgl. der Lage im Raum (verkehrliche Bedeutung, Erschließungsbelange, Anliegerbedarfe, etc.)
- Zusammenstellung möglicher Betroffenheiten während der Realisierung des Hochbaus
- Zusammenstellung von Planungsprozessen bis zur Inbetriebnahme des Gebäudes einschl. der entsprechenden Zeitschiene (siehe Leistungsbild Projektkoordination)
In der Planungsphase:
- Rahmenbedingungen während der Realisierung der Hochbaumaßnahme zusammenstellen
- Schnittstellen zum öffentlichen Raum ableiten und Betroffenheiten während der Bauausführung feststellen (in Betrieb befindliche Leitungen, Maßnahmen Dritter, Veranstaltungen, etc.)
- iterativ mit dem Investor/den Fachplanern die Flächenbedarfe des Hochbaus und die möglichen Flächenverfügbarkeiten von öffentlichen Wegeflächen während der Baumaßnahme erarbeiten
- Unterstützung bei der Festlegung der Bauphasen des Hochbaus, sofern erforderlich
- Sonderereignisse wie Kranauf- und -abbau, Großtransporte von Bauelementen, Betonagen, etc. einschließlich den daraus notwendigen Eingriffen in den Straßenverkehr festlegen
- Abstimmung der Störungen im öffentlichen Raum mit den Fachbehörden (Polizei, Verkehrsdirektion, KOST, Bezirk, Busbetriebe, Sondernutzungsabteilung, etc.)
- Verkehrsführungspläne (M 1:500) erstellen und mit den Fachbehörden im Rahmen einer Verkehrsbesprechung abstimmen und protokollieren
- fahrgeometrische Überprüfung (Schleppkurvenprüfung) von Baustellenzu- und -ausfahrten; es können auch spezielle Fahrzeuge simuliert werden
- Erarbeitung einer Baustellenlogistik während der Bauzeit einschl. Ermittlung von zu erwartenden Verkehrsmengen aus Baustellenverkehr
- Vorbereitung des Sondernutzungsantrages/Gestattungsvertrages für die Nutzung des öffentlichen Raums als Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche einschl. Unterstützung bei der Antragstellung
- Abstimmungen mit Leitungsträgern führen, sofern sie durch die Baumaßnahme betroffen sind
- Abstimmungen mit dem Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG-S4) führen, um Schnittstellen zur öffentlichen Beleuchtung (ÖB) und/oder zu Lichtsignalanlagen (LSA) zu besprechen; ggf. erforderliche Kostenübernahmeerklärungen prüfen
- Kostenschätzungen für Bauprovisorien und Verkehrsführungsmaßnahmen erstellen
In der Ausschreibungsphase:
- Verkehrsführungspläne abschließend mit der Straßenverkehrsbehörde abstimmen und eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung erzielen (Genehmigung für das Aufstellen von Absperreinrichtungen auf öffentlichem Grund)
- sofern Schnittstellen zur vorhandenen öffentlichen Beleuchtung (ÖB) bzw. Lichtsignalanlagen (LSA) bestehen, sind nach erfolgter Kostenübernahmeerklärung an den LSBG-S4 Abstimmungen mit Hamburg Verkehrsanlagen erforderlich
- Planung provisorischer Lichtsignalanlagen einschl. Erstellung von Schaltunterlagen über einen Mitbewerber zuarbeiten lassen; Terminverfolgung über stracon
- Erstellen von Ausschreibungsunterlagen für die Verkehrsführungsmaßnahmen und baulichen Provisorien
- Erstellen von Anliegerinformationen bzw. Zuarbeit von Anfahrskizzen für die Umgebung der Baumaßnahme
- Teilnahme an Besprechungen mit Fachbehörden
Baubegleitend:
- Bauüberwachungsleistungen für die Einrichtung der provisorischen Verkehrsführung und die Umsetzung der baulichen Provisorien
- Änderungsnotwendigkeiten der Polizei aufnehmen, ggf. vor Ort klären und in die Verkehrsführungspläne übernehmen und der ausführenden Baufirma zur Verfügung stellen
- Änderungsbedarfe der Sondernutzungsfläche mit dem AG abstimmen und den Sondernutzungsantrag fortschreiben
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