Investorenberatung

Im Vorentwurf/in der Machbarkeitsuntersuchung:
  • Bedeutung des Hochbaus bzgl. der Lage im Raum (verkehrliche Bedeutung, Erschließungsbelange, Anliegerbedarfe, etc.)
  • Zusammenstellung möglicher Betroffenheiten während der Realisierung des Hochbaus
  • Zusammenstellung von Planungsprozessen bis zur Inbetriebnahme des Gebäudes einschl. der entsprechenden Zeitschiene (siehe Leistungsbild Projektkoordination)
In der Planungsphase:
  • Rahmenbedingungen während der Realisierung der Hochbaumaßnahme zusammenstellen
  • Schnittstellen zum öffentlichen Raum ableiten und Betroffenheiten während der Bauausführung feststellen (in Betrieb befindliche Leitungen, Maßnahmen Dritter, Veranstaltungen, etc.)
  • iterativ mit dem Investor/den Fachplanern die Flächenbedarfe des Hochbaus und die möglichen Flächenverfügbarkeiten von öffentlichen Wegeflächen während der Baumaßnahme erarbeiten
  • Unterstützung bei der Festlegung der Bauphasen des Hochbaus, sofern erforderlich
  • Sonderereignisse wie Kranauf- und -abbau, Großtransporte von Bauelementen, Betonagen, etc. einschließlich den daraus notwendigen Eingriffen in den Straßenverkehr festlegen
  • Abstimmung der Störungen im öffentlichen Raum mit den Fachbehörden (Polizei, Verkehrsdirektion, KOST, Bezirk, Busbetriebe, Sondernutzungsabteilung, etc.)
  • Verkehrsführungspläne (M 1:500) erstellen und mit den Fachbehörden im Rahmen einer Verkehrsbesprechung abstimmen und protokollieren
  • fahrgeometrische Überprüfung (Schleppkurvenprüfung) von Baustellenzu- und -ausfahrten; es können auch spezielle Fahrzeuge simuliert werden
  • Erarbeitung einer Baustellenlogistik während der Bauzeit einschl. Ermittlung von zu erwartenden Verkehrsmengen aus Baustellenverkehr
  • Vorbereitung des Sondernutzungsantrages/Gestattungsvertrages für die Nutzung des öffentlichen Raums als Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche einschl. Unterstützung bei der Antragstellung
  • Abstimmungen mit Leitungsträgern führen, sofern sie durch die Baumaßnahme betroffen sind
  • Abstimmungen mit dem Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG-S4) führen, um Schnittstellen zur öffentlichen Beleuchtung (ÖB) und/oder zu Lichtsignalanlagen (LSA) zu besprechen; ggf. erforderliche Kostenübernahmeerklärungen prüfen
  • Kostenschätzungen für Bauprovisorien und Verkehrsführungsmaßnahmen erstellen
In der Ausschreibungsphase:
  • Verkehrsführungspläne abschließend mit der Straßenverkehrsbehörde abstimmen und eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung erzielen (Genehmigung für das Aufstellen von Absperreinrichtungen auf öffentlichem Grund)
  • sofern Schnittstellen zur vorhandenen öffentlichen Beleuchtung (ÖB) bzw. Lichtsignalanlagen (LSA) bestehen, sind nach erfolgter Kostenübernahmeerklärung an den LSBG-S4 Abstimmungen mit Hamburg Verkehrsanlagen erforderlich
  • Planung provisorischer Lichtsignalanlagen einschl. Erstellung von Schaltunterlagen über einen Mitbewerber zuarbeiten lassen; Terminverfolgung über stracon
  • Erstellen von Ausschreibungsunterlagen für die Verkehrsführungsmaßnahmen und baulichen Provisorien
  • Erstellen von Anliegerinformationen bzw. Zuarbeit von Anfahrskizzen für die Umgebung der Baumaßnahme
  • Teilnahme an Besprechungen mit Fachbehörden
Baubegleitend:
  • Bauüberwachungsleistungen für die Einrichtung der provisorischen Verkehrsführung und die Umsetzung der baulichen Provisorien
  • Änderungsnotwendigkeiten der Polizei aufnehmen, ggf. vor Ort klären und in die Verkehrsführungspläne übernehmen und der ausführenden Baufirma zur Verfügung stellen
  • Änderungsbedarfe der Sondernutzungsfläche mit dem AG abstimmen und den Sondernutzungsantrag fortschreiben

Download Leistungsbild Investorenberatung